„Kommunal-Kombi“ ist ein Bundesprogramm zur Schaffung zusätzlicher sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden vorgenannte Arbeitgeber ( Kommunen und im Einvernehmen mit ihnen tätige Dritte ) zur Schaffung von Arbeitsplätzen, die
in einer der förderfähigen Regionen liegen,
zusätzlich sind,
im öffentlichen Interesse liegen,
im Regelfall eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich aufweisen und tariflich oder ortsüblich entlohnt werden.
Die Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eingestellt werden sollen, müssen
seit mindestens 24 Monaten arbeitslos gemeldet sein und
seit mindestens einem Jahr im Bezug von Arbeitslosengeld II stehen,
sowie zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung in einer der förderfähigen Region arbeitslos gemeldet sein.
In welcher Höhe kann bezuschusst werden?
Der Bund bezuschusst einen Arbeitsplatz in Höhe der Hälfte des Arbeitnehmerbruttoarbeitsentgelts, mit bis zum maximal 500 €. Soweit keine Landesmittel des Europäischen Sozialfonds eingesetzt werden,
können aus Bundesmitteln des Europäischen Sozialfonds pro gefördertem Arbeitsplatz die Kosten der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers in einer Höhe von bis zu maximal 200 € monatlich bezuschusst werden.
kann der Zuschuss zum Arbeitnehmerbruttoentgelt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, um 100 € monatlich erhöht werden.
kann das Land einen Zuschuss in Höhe von 150 € gewähren
kann der Landkreis einen Zuschuss in Höhe von 150 € gewähren
der Fehlbetrag muss von der Kommune aufgebracht werden
Arbeitgeber können sich aber auch an die AFG Calau mbH wenden.
An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden? E-Mail:
Ansprechpartner vor Ort: AFG Calau mbH Am Gericht 12 03205 Calau