| Job-Perspektiven nach §16a SGB II |
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Wesentliche Eckpunkte: Das Programm ist ausschließlich für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 18 Jahren und mehreren Vermittlungshemmnissen (mindestens 2 zusätzlich zur Langzeitarbeitslosigkeit). Im Programm handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse. Nach Aufnahme im Programm gibt es zwei Haupt-Beschäftigungsphasen. Eine befristete Beschäftigung über 24 Monate und eine anschließende unbefristete Beschäftigung. Auswahlprozess zur Teilnahme: Phase 1: Zu den Hemmnissen gehören z B.:
Phase 2: Der „erwerbsfähige Hilfebedürftige“ wird auf der Grundlage einer Eingliederungsvereinbarung über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten betreut. Hier wird der Grad der Leistungsfähigkeit festgestellt und ob die Vermittlungshemmnisse abgestellt werden können. Hier können die Eingliederungsinstrumente des SGB II (MAE, Trainingsmaßnahmen, Praktikum) eingesetzt werden. Phase 3: |

