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Job-Perspektiven nach §16a SGB II Drucken


JobPerspektive Programm nach § 16a SGB II

Wesentliche Eckpunkte:

Das Programm ist ausschließlich für langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige ab 18 Jahren und mehreren Vermittlungshemmnissen (mindestens 2 zusätzlich zur Langzeitarbeitslosigkeit). Im Programm handelt es sich um Lohnkostenzuschüsse. Nach Aufnahme im Programm gibt es zwei Haupt-Beschäftigungsphasen. Eine befristete Beschäftigung über 24 Monate und eine anschließende unbefristete Beschäftigung.

Auswahlprozess zur Teilnahme:

Phase 1:
Identifizierung der Vermittlungshemmnisse

Zu den Hemmnissen gehören z B.:

  • Besonders lange Dauer der Arbeitslosigkeit
  • Fehlender Schul- und/oder Berufsabschluss
  • Alter über 50 Jahre
  • Erhebliche gesundheitliche Einschränkungen einschl. psychischer Natur
  • Mangelnde Sprachkenntnisse
  • Analphabetismus
  • Überschuldung
  • Wohnungslosigkeit
  • Suchtprobleme
  • Vorstrafen

Phase 2:
Aktivierungsphase

Der „erwerbsfähige Hilfebedürftige“ wird auf der Grundlage einer Eingliederungsvereinbarung über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten betreut. Hier wird der Grad der Leistungsfähigkeit festgestellt und ob die Vermittlungshemmnisse abgestellt werden können. Hier können die Eingliederungsinstrumente des SGB II (MAE, Trainingsmaßnahmen, Praktikum) eingesetzt werden.

Phase 3:
Hier wird festgestellt, ob die Vermittlungschancen verbessert werden konnten und ob eine Eingliederung mit oder ohne eine weitere Förderung möglich ist. Erst wenn festgestellt wird, dass eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt in den nächsten 24 Monaten voraussichtlich nicht erreicht wird und dass eine Eingliederung mittels anderer zeitlich befristeter Förderinstrumente nicht möglich ist, kann die Person im Programm aufgenommen werden.